Einzuschulende Kinder sind grundsätzlich bei der zuständigen Wohnortschule vorzustellen.
Rückstellungen werden von den Wohnortschulen vorgenommen. Falls Schüler an anderen Schulen beschult werden sollen geschieht auch in diesen Fällen die Vorstellung / Rückstellung an der Wohnortschule.
Die Einschulung selbst erfolgt dann an der genehmigten Wunschschule.
Im Einvernehmen mit den betroffenen Schulleitungen können die Schüler vorher übergeben werden – die Aufnahme wird dann von der Wahlschule schriftlich bescheinigt.
In jedem Fall ist die Wohnortschule bis zur Einschulung für die Erfüllung der Schulpflicht zuständig.